Für die Gesamterneuerungswahlen des Wahlbüros, der Ersatzmitglieder des Wahlbüros, der Steuerkommission sowie eines Ersatzmitgliedes der Steuerkommission für die Amtsperiode 2014/2017 wurden während der Anmeldefrist genauso viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Gemäss § 30a Abs. 1 GPR wurde daher mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Weil innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingega (...)
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